Fighting for labor rights at the University – How do I actually go on strike? 

(german version below)

Labor disputes and strikes have not played a major role at German universities in recent years. This is currently changing. As working conditions in academia are becoming more and more unbearable – #IchBinHanna – the willingness to take to the streets and to strike for better working conditions is growing. We think that’s great! However, we have noticed during the past strike that in some cases there is a lot of uncertainty about what has to be taken into account from a legal point of view when participating in the strike. Unfortunately, the Human Resources Office of the University of Hamburg sent out a legally incorrect notice to all employees prior to the warning strike on October 27, 2021. At present, it is very likely that there will be further strikes in the near future due to the complete lack of willingness to compromise on the part of the employers.
We would like to take this opportunity to briefly inform you about what you should consider when participating in a strike called by verdi/GEW: 

Step 1: Do not go to work on the day of the strike. Take part in the actions and demonstrations.

Step 2: That’s it. It really is that simple.

In particular, you are NOT legally obligated to notify your superiors of your participation in the strike beforehand or on the day of the strike, to sign off with anyone or to document the period of your participation in the strike. If you think it makes sense to inform your superiors in advance, you may of course do so – you are not obliged to do so. The employer can only inquire afterwards for accounting purposes whether a strike participation has taken place. The employer is entitled to not pay you a salary for the day of strike participation.If you are a union member, you will receive strike pay. However, you do NOT have to be a union member to be allowed to strike. 

If and on which day we as university employees are called to strike will be announced by the unions calling the strike, i.e. verdi and/or GEW. You can find the strike calls from verdi at . We will also provide information about the strike calls in advance on our Twitter channel. A detailed discussion of the legal situation with relevant labor court rulings has already been prepared by the union verdi in 2019 – even then the University of Hamburg was already spreading misinformation. Anyone who would like to read this in detail can do so here [1]. Our fellow colleagues from TVStud have also created a FAQ on strike rights [2]. Don’t be disconcerted – participate in the upcoming actions! 

[0] https://biwifo-hamburg.verdi.de/
[1] https://biwifo-hamburg.verdi.de/++file++5c87b565599bfb2a0b83c140/download/verdi-Info-Ausstempeln-beim-Streik-und-ArbGeb-Abfrage-zur-Streikteilnahme_jac.pdf
[2] https://www.tvstud-hamburg.de/streik-faq/

Arbeitskampf an der Uni – Wie streike ich eigentlich? 


Arbeitskämpfe und Streiks haben in den vergangenen Jahren an den deutschen Universitäten keine große Rolle gespielt. Das ändert sich derzeit. Da die Arbeitsverhältnisse in der Wissenschaft immer unerträglicher werden – #IchBinHanna – wächst die Bereitschaft auf die Straße zu gehen und auch für bessere Arbeitsbedingungen zu streiken. Das finden wir großartig! Wir haben in der vergangenen Streikphase allerdings festgestellt, dass zum Teil große Unsicherheit darüber besteht, was bei einer Teilnahme am Streik in rechtlicher Hinsicht zu beachten ist. Leider hat das Personalamt der Universität Hamburg vor dem Warnstreik am 27.10.2021 einen rechtlich unzutreffenden Hinweis an alle Beschäftigten verschickt. Derzeit ist sehr wahrscheinlich, dass es aufgrund vollständig fehlender Kompromissbereitschaft der Arbeitgeberseite wohl zeitnah zu weiteren Streiks kommen wird. 
Wir wollen die Möglichkeit nutzen euch kurz darüber zu informieren, was ihr für eine Teilnahme an einem von verdi/GEW ausgerufenen Streik beachten solltet:

Schritt 1: Geht am Streiktag nicht zur Arbeit. Beteiligt euch an den Aktionen und Demos.

Schritt 2: Das wars. Es ist wirklich so einfach. 

Insbesondere seid ihr rechtlich NICHT verpflichtet, die Streikteilnahme zuvor oder am Streiktag gegenüber euren Vorgesetzten anzuzeigen, euch bei irgendwem abzumelden oder den Zeitraum der Streikteilnahme zu dokumentieren. Wenn ihr das für sinnvoll haltet, könnt/dürft ihr natürlich eure Vorgesetzten auch zuvor schon informieren – verpflichtet seid ihr dazu nicht.  Der Arbeitgeber kann lediglich im Nachhinein zu Abrechnungszwecken erfragen, ob eine Streikbeteiligung stattgefunden hat. Der Arbeitgeber ist berechtigt, euch für den Tag der Streikteilnahme kein Gehalt zu zahlen. Wer Gewerkschaftsmitglied ist, erhält Streikgeld. Ihr müsst aber NICHT Gewerkschaftsmitglied sein um streiken zu dürfen. 

Ob und an welchem Tag wir als Beschäftigte der Hochschulen zum Streik aufgerufen sind, wird von den zum Streik aufrufenden Gewerkschaften, also verdi und/oder GEW bekannt gegeben. Die Streikaufrufe von verdi findet ihr hier [0]. Auch auf unserem Twitter-Kanal werden wir vorab über die Streikaufrufe informieren. Eine ausführliche Erörterung der Rechtslage mit den entsprechenden arbeitsgerichtlichen Urteilen hat die Gewerkschaft verdi bereits 2019 – auch damals verbreitete die Uni Hamburg bereits Fehlinformationen – erstellt. Wer dies im Detail nachlesen möchte, kann es hier tun [1]. Auch unsere Mitstreiter*innen von TVStud haben ein FAQ zu den Rechten beim Streik erstellt [2]. Lasst euch nicht verunsichern – beteiligt euch an den kommenden Aktionen! 

[0] https://biwifo-hamburg.verdi.de/
[1] https://biwifo-hamburg.verdi.de/++file++5c87b565599bfb2a0b83c140/download/verdi-Info-Ausstempeln-beim-Streik-und-ArbGeb-Abfrage-zur-Streikteilnahme_jac.pdf
[2] https://www.tvstud-hamburg.de/streik-faq/

Zukunftsvertrag Studium und Lehre verabschiedet – Jetzt starkes Signal für Entfristung in Hamburg senden und Frist-ist-Frust-Kampagne unterschreiben!

Hamburg, 17.06.2019

Zukunftsvertrag Studium und Lehre verabschiedet – Jetzt starkes Signal für Entfristung in Hamburg senden und Frist-ist-Frust-Kampagne unterschreiben!

Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz hat bereits am 03. Mai 2019 den Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken zur Förderung des Wissenschaftsstandorts Deutschland verabschiedet. Die Regierungschef*innen von Bund und Ländern haben dabei versäumt, die Schaffung von Dauerstellen verbindlich festzuschreiben. Die Dauerbefristung in der Wissenschaft schadet der Qualität der Lehre und der Wissenschaft. Sie belastet die betroffenen Wissenschaftler*innen und setzt ihre Leistung und ihr Engagement herab.

Wir fordern Dauerstellen!

Es liegt jetzt an den Ländern, den Zukunftsvertrag so auszugestalten, dass er sich positiv auf die Lehre und die Beschäftigungsverhältnisse auswirkt. Ausdrücklich schlägt die Verwaltungsvereinbarung vom 06. Juni jetzt den Ausbau von dauerhaften Beschäftigungsverhältnissen vor. Wir, die Mittelbau Initiative Hamburg, erwarten von der Stadt Hamburg mehr als nur Lippenbekenntnisse: Wir fordern den verpflichtenden Ausbau von Dauerstellen.

Mittelbau Initiative Hamburg unterstützt die Kampagne ‚Frist ist Frust‘!

Für ein starkes Signal aus Hamburg an die Stadt Hamburg wollen wir erneut auf die gemeinsame Petition des Netzwerks für Gute Arbeit in der Wissenschaft (NGAWiss), der GEW und ver.di hinweisen. Unter dem Motto Frist ist Frust wird darin die vollständige Verwendung der Hochschulpaktmittel für Dauerstellen gefordert. Aktuell haben knapp 650 Personen aus Hamburg unterzeichnet. Da geht noch mehr! Die Petition findet ihr hier: https://www.openpetition.de/petition/online/frist-ist-frust-entfristungspakt-2019#petition-main Mehr zu Frist ist Frust unter: http://frististfrust.net/.

Eure Mittelbau Initiative Hamburg

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